attac Bochum, Juni 03
http://www.attac.de/uni-bochum/Aktuelles.htm

 

 

Bericht über Yilmaz Protest, Montag 16.06.03

Wie angekündigt, trafen wir uns um ca. 17h vor dem Studierendenhaus, um gegen die Gastprofessur von Mesut Yilmaz zu protestieren. Die Transparente forderten „Yilmaz ausladen!“ und fragten, ob „Mord, Vertreibung, Folter - vergeben und vergessen?!“ seien. Mit ca. 50 DemonstrantInnen machten wir uns auf den Weg zum Beckmannshof, wo Mesut Yilmaz unter Ausschluss der Öffentlichkeit auftrat.

Obwohl von Rektoratsseite friedliche Proteste genehmigt waren, versperrte die Polizei uns den Zutritt zum Beckmannshof. Da es sich bei diesen Räumlichkeiten um Universitätsgelände handelt, dürfen die Bullen sich aber nur mit Einverständnis der Universitätsleitung einmischen. Es wird vermutet, dass untergeordnete Universitätsangestellte den Einsatz angefordert haben.

Doch auch von dem unverhältnismäßigen Aufgebot der Polizei ließen wir uns nicht abschrecken und konnten größtenteils bis zum Beckmannshof vordringen. Zu verdanken war dies einigen besonders motivierten Protest-TeilnehmerInnen, die sich trotz Bullen-Blockade durch das Tor drängten und uns so den uns rechtmäßig zustehenden Eintritt verschafften. Dort versuchten wir die Veranstaltung durch lautstarken Protest auf mitgebrachten Instrumenten zu stören. Auch ertönte das umgedichtete Lied „Frère Jacques“, das lautet: „ Mesut Yilmaz, schläfst du gut? Hörst du nicht die Schreie?“ Sehr gut wären dafür auch Todesschreie auf Tonband, da wir doch feststellen mussten, dass diese nicht sehr einfach zu simulieren sind. Darüber hinaus wurde ein Banner mit ca. 200 ErstunterzeichnerInnen des Aufrufs aus dem Internet um den Beckmannshof gespannt.

Mesut Yilmaz, der die Mitschuld an zahlreichen Menschenrechtsverletzungen trägt, wird auch aus Kreisen der Uniprofessoren als respektabler Diskussionspartner angesehen. Den DemonstrantInnen wird vorgeworfen, die Konfrontation nicht im verbalen Diskurs zu suchen. Da stellt sich die Frage, wieviel Recht auf Anhörung einem mutmaßlichen Mörder zusteht? Vor Gericht jedes. In der Universität mit dem Status eines Gastprofessors: Keines!